Sprachstandserhebung
Die staatliche Grundschule ist verpflichtet, bei allen Kindern im Grundschulsprengel eineinhalb Jahre vor der Einschulung den Sprachstand zu erheben.
Sprachstandserhebung im Jahr 2026
Die Teilnahme an der Sprachstandserhebung im Jahr 2026 ist für alle Kinder verpflichtend, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind.
Im Herbst 2025 erhalten alle Eltern, deren Kinder im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind einen Elternbrief.
Ausnahmen von der Pflicht zur Teilnahme
Ihr Kind muss an der Sprachstandserhebung nicht teilnehmen,
- wenn Sie von der staatlich geförderten Kindertageseinrichtung Ihres Kindes eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten haben, dass Ihr Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.
- wenn Sie von der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) oder der Heilpädagogischen Tageseinrichtung (HPT) eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten haben, dass Ihr Kind diese Einrichtung besucht.
In diesem Fall werfen Sie uns diese schriftliche Erklärung bitte nach Erhalt im Original in den Briefkasten der Telemann Grundschule Teublitz.